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Aktuelle Hygieneregeln

ÜBERSICHT

Bei uns gilt seit 18. März  die 3G - Regelung.

In Präsenz dürfen ungeimpfte Personen mit einen aktuellen Test wieder teilnehmen. Geimpfte oder Genesene Personen können OHNE TEST am Yogaunterricht in Präsenz teilnehmen!

Was ihr zur Yogastunde mitbringen und beachten müsst:

  • einen tagesaktuellen Test falls nicht geimpft .

  • Da wir  in einer festen Gruppe Üben entfällt der Anwesenheitsnachweis.

  • Vorm Betreten des Yogaraumes  bitten wir weiterhin mit dem vorgesehenen Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren.

  • Die offizielle Maskenpflicht (FP2 oder medizinisch) entfällt. Selbstverständlich steht jedem frei die Maske bis zum Platz freiwillig zu tragen.  

  • Der Raum verfügt über eine Luftfilteranlage und wird außerdem regelmäßig gelüftet.

  • Bitte bringe am besten deine eigene Yogamatte mit, eine persönliche Kuschel-Decke.

  • Materielaen wir Kissen, Klötze, Gurte dürfen wieder uneingeschränkt benutzt werden.

  • Wird eine Yogamatte von Euch ohne Abdeckung ( eines Handtuches oder eigener Yogamatte darüber)  benutzt, ist sie nach der Stunde von Dir, mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel zu reinigen.

  • Die Umkleide ist, wenn möglich, einzeln zu benutzen. Wenn möglich, kommt am einfachsten bereits umgezogen.

SPORT IM INNENBEREICH

Aktuelle Coronaverordnung

STAND 18. März 2022

YOGA wird bei den Coronaverordnungen zum SPORT eingeordnet!

Die Vorschriften für den Sport sind in § 11 geregelt. Dabei gelten künftig in allen öffentlichen und privaten gedeckten und ungedeckten Sportanlagen (Innen- und Außenbereich) einheitliche Regelungen, insbesondere die „3G-Regelung“, d.h. es haben neben vollständig geimpften und genesenen Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang zu den Sportanlagen. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (siehe „Testpflicht“).​

  • Die Sportausübung im Innenbereich sowie auf Außensportanlagen ist in unbegrenzter Anzahl zulässig.

  • Sportausübung von Individual- und Mannschaftssportarten auch mit Kontakt.

  • Es gilt die Testpflicht § 2 Abs.3 , beim Sport im Innen- und Außenbereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

  • Ausnahmen von der Testpflicht:
    - keine Testpflicht für Minderjährige
    - keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene Personen

  • Ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-Test ist ausreichend (§ 2 Abs. 3 Satz 2).

  • keine Pflicht zur Kontakterfassung

  • Keine Maskenpflicht

entnommen aus:  https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

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